Falls der Patient einen schriftlichen Bescheid, mit einem besonderen Hinblick auf die Beschwerden die den Patienten bedrücken, verlangt kann es seitens des Stomatologen ausgestellt werden. Das Schreiben des Bescheides verlängert zusetzlich die aufgewendete Zeit, deshalb handelt es sich hier um einen gesonderten Posten in der Preisliste.